OWHV Ex Obdachlose
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04.10.2012
Grundsätzliches
Alles hier geschriebene gilt grundsätzlich für alle in einer Region lebenden Menschen, und nur der Einfachkeit halber hier nur in männlicher Form geschrieben, außer es geht auf einer Seite spezifisch um eine bestimmte Personen- gruppe.
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Wir sind selbst betroffene, die was aktiv anpacken - und anderen betroffenen dabei helfen, was anpacken zu können, auch sich selbst und ihres gleichen, helfen zu können.

Die ersten Obdachlosen, die wir aufnahmen, waren wir logisch selbst, wo heute das Jobcenter ein Problem mit hat.

Bisher gibt es real ganze

zwei Mieter

über den Verein, bei immerhin

23 rechtmäßigen Anträgen

welche durch die Bank weg abgelehnt wurde, mit der Rückfrage des Baujahres des Hauses, ob es eine Bauamtsgenehmigung über die Einzelzimmervermietung des Objektes gebe, - also ist es wichtiger, das Regeln eingehalten werden, als das ein Mensch von der Straße ein Dach über dem Kopf mit eigenem Schlüssel, erhält.

P322, P322Gast(Littauer), PI, P86 und P351

müssen nicht in der Kälte schlafen.

Einer mußte kürzlich von der Polizei abgeholt werden, da er gewalttätig wurde, Geld gestohlen hat, und viele Dinge kaputt gemacht hat - dessen Kosten nun der Verein tragen muß, und auch das Gericht nicht erkennt, das solche Kosten anfallen mögen.

Einer in einem nicht Vereinshaus, und einer im Vereinshaus (in dem nun seit Einzug 15.03.2020) für 4 Mieter keine Mieten gezahlt werden. Diese Mieter, aktuell also noch nur Gäste, werden Kosten der Unterkünfte u.a. wegen mangeldem Umzugsgrund von der Straße, diese abgelehnt. Läuft nun alles vor Gericht. Und aufgrund dieser Haltung des Amtes und gar des Sozialgerichtest, müssen nun weitere 15 Personen weiterhin auf der Straße schlafen. Sollte von dieser einer den Kältetod erleiden, wird Anzeige wegen schwerer Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung erstattet.

Das Amt befürchtet ein Gewerbe - wo man sagen könnte, na und, und selbst wenn es so wäre - wäre es so, würde es nicht einmal Probleme geben.

Nein, es heißt ganz klar, das ein Leistungsempfänger ohne dafür eine Rechtsgrundlage zu haben, nicht berechtigt sei, durch andere Leitungsempfänger, Geld hinzu zu verdienen.

Dazu hat man jedoch einen Verein gegründet und der interessiert dem Amt kein Deut. Der sei ja nur dazwischen geschoben - klar, ist ja auch so, aber so ist die deutsche Rechtssprechung, und sowohl erlaubt, als auch gar extra so vorgesehen.

Nach §181BGB darf ein Verein seinem Vorstand nichts vermieten, das der Verein selbst durch den Vorstand angemietet hat,

    Es sei denn, der Verein schließt diesen § in der Satzung aus, was komischerweise erlaubt ist, oder

    er besteht aus mindestens 3, und nicht nur ein, oder zwei Vorstandsmitgliedern.

Und ohne diesen § zuvor gekannt zu haben, waren wir aber zuflällig immer schon 3 Vorstandsmitglieder, durch die dieses Problem gar nicht mehr besteht.

Heute ist nun so viel Zeit mit all diesen Streitigkeiten vergangen, das das Gericht sogar schon sagt, die Miete kann gar nicht ernst gemeint sein, weil man ja immer noch nicht wieder auf der Straße stehe - was selbst das Gericht anscheinend lieber wäre.

Nun kämpfen wir für uns drei, das heißt nur zwei plus weitere, um die Kosten der Unterkunft, die gar dem ersten Vorstandsvorsitzenden und Ideengeber des Vereins, Herrn Pete Ording, mittlerweile seit 3 Jahren, seit Anfang 2016 (Wohnungsanmieteung in Schwachhausen einer 4 Zimmerwohnung mit Untervermietungsberechtigung), nicht mehr gezahlt.

Für einen, ein Nichtvereinsmitglied P18, wurde sodann

    (nachdem Herr Ording für diesen in eine Wohnung in Mitte, ihm 600€ in bar vorschoß, als leihgabe (auch vollständig zurück erhalten),

seine Miete nach ca. 4 Monaten in Haus, das seit 15.03.2020 angemietet wurde, nachgezahlt.

Dann fand man einen Hausbesitzer von zwei Häusern, mit je 9 Zimmern, also 18 vermietbare Zimmer, wo ein Mieter P329 des Vereins dann ebenso nach 4 Monaten endlich seinen Miete und das Deponat erhilet.

Weiterhin wurde nun für ca. 10 Personen in diesen Häusern, und weitere 5 Personen für unser Vereinshaus Anträge gestellt, welche durch die Bank weg nun alles abgelehnt wurde.

Es ist dem Amt, dem Staate anscheinend wichtiger, Rechte einzu halten (wenn dem mal so wäre), als dafür Sorge zu tragen, das Menschen von der Straße geholt werden - dies ist auch ein geltendes Recht nach §22SGBII, und Bremer Landesverfassung Artikel 14 - gegen diese hier ganz eindeutig verstoßen wird.

Bisher also ganze zwei feste Mieter über den Verein, nachdem 23 Räume zur Vermietung angeboten wurden.

6 werden nun belebt (um es nicht mit "bewohnt" zu verwechseln), und ein ziebter nun in kürze wieder her gerichtet und dort, je nach Platz, zwei, oder drei Feldbetten zum schlafen dort aufgestellt.


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